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Allgemeine Geschäftsbedingungen der BitNet GmbH

 

Inhaltsverzeichnis

§ 1 GELTUNGSBEREICH

§ 2 VERTRAGSANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSBEENDIGUNG

§ 3 RÜCKTRITT

§ 4 PREISE UND ZAHLUNG

§ 5 ZAHLUNGSVERZUG

§ 6 HAFTUNG

§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

§ 8 HERSTELLERGARANTIEN

§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT

§ 10 PFLICHTEN DES KUNDEN

§ 11 DATENSCHUTZ

§ 12 REPARATUR

§ 13 SOFTWAREENTWICKLUNG

§ 14 BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI IT-WARTUNGS/SERVICE-LEISTUNGEN

§ 15 ÜBERLASSUNG VON SOFTWARE

§ 16 SCHULUNGSLEISTUNGEN

§ 17 EXPORT

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 



§ 1 GELTUNGSBEREICH

  1. Die BITNET GMBH erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die auch ohne ausdrückliche nochmalige Vereinbarung für alle zukünftigen Geschäfte gelten.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennt die BITNET GMBH nicht an, es sei denn, die BITNET GMBH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn die BITNET GMBH in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.

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§ 2 VERTRAGSANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSBEENDIGUNG

  1. Die Angebote der BITNET GMBH sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die BITNET GMBH ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
  3. In Prospekten, Anzeigen, Webseiten und ähnlichen enthaltene Angaben über das Leistungsprogramm der BITNET GMBH sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich.
  4. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch die BITNET GMBH oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.

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§ 3 RÜCKTRITT

  1. Die BITNET GMBH behält sich vor, durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die gemachten Angaben nicht mit den bei der Identitätsfeststellung erlangten Daten übereinstimmen.
  2. Die Gründe für den Rücktritt der BITNET GMBH werden dem Kunden mitgeteilt, so dass dieser die Möglichkeit zu deren Behebung hat.
  3. Die BITNET GMBH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die BITNET GMBH, infolge einer von ihr nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten nicht lieferfähig ist, obwohl die BITNET GMBH alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, die Zuliefergegenstände zu beschaffen.
  4. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Kunden, wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung durch die BITNET GMBH ist ausgeschlossen, wenn die BITNET GMBH die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
  5. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

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§ 4 PREISE UND ZAHLUNG

  1. Die allgemeinen Preisangaben der BITNET GMBH sind freibleibend.
  2. Die Preise gelten für Lieferungen ab Werk. Versand- und Verpackungskosten werden, sofern nicht anders Vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.
  3. Die BITNET GMBH ist berechtigt nach Vertragsschluss eine angemessene Vorauszahlung bis zu 30 % des Kaufpreises bzw. der Auftragssumme zu verlangen.
  4. Wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten oder einem vom Kunden gewünschten und der BITNET GMBH akzeptierten anderen Leistungs- beziehungsweise Lieferdatum mehr als vier Monate liegen, gelten die zur Zeit der Leistungserbringung, Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der BITNET GMBH. Übersteigen diese die zunächst vereinbarten Preise um mehr als zehn Prozent, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der BITNET GMBH anerkannt sind.

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§ 5 ZAHLUNGSVERZUG

  1. Die Rechnungen der BITNET GMBH sind, wenn nicht gesondert geregelt, nach Auslieferung der Ware oder Eintritt des Annahmeverzugs sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet. Die Verzugszinsen können von der BITNET GMBH höher angesetzt werden, wenn die BITNET GMBH eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist.
  3. Negative Auskünfte über den Kunden, insbesondere Wechsel- oder Scheckprotest, Scheckrückgabe und ähnliches sowie nachhaltige Überschreitung eines mit uns vereinbarten Zahlungsziels berechtigen die BITNET GMBH, in Zukunft nur noch gegen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung zu liefern. In einem solchen Fall gilt eine Stundung von bereits fällig gewesenen Forderungen als widerrufen; und noch nicht fällige Forderungen werden in diesem Fall sofort fällig.

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§ 6 HAFTUNG

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung der BITNET GMBH ausgeschlossen, soweit es sich hierbei nicht um zurechenbare Schäden der BITNET GMBH aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder einer wesentlichen vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt.
  2. Soweit die BITNET GMBH für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haftet, beschränkt sich die Haftung der BITNET GMBH - ausgenommen der Fall des Vorsatzes - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.
  3. Für Verzögerungsschäden haftet die BITNET GMBH bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
  4. Wenn bzw. soweit die Haftung der BITNET GMBH nach Abs.1, 2 oder 3 ausgeschlossen oder begrenzt ist, entfällt auch eine Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der BITNET GMBH.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
  6. Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt.
  7. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten, insbesondere durch eine Verletzung der Sorgfaltspflichten, zur Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang die BITNET GMBH und der Kunde den Schaden zu tragen haben.
  8. Der Kunde hat etwaige Schäden oder Verluste, die ihn zu Schadensersatzforderungen berechtigen, unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  9. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die BITNET GMBH nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar war.
  10. Die BITNET GMBH haftet dem Kunden zivil-, straf- und medienrechtlich nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste der BITNET GMBH zugänglich sind.

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§ 7 GEWÄHRLEISTUNG

  1. Nimmt der Kunde einen mangelhaften Liefergegenstand an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Mängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme des Liefergegenstandes vorbehält.
  2. Hat die BITNET GMBH einen anderen als den vereinbarten Liefergegenstand bzw. eine geringere als die vereinbarte Menge geliefert, hat der Kunde dies unverzüglich, spätestens aber an dem, dem Tag der Lieferung, folgenden Werktag, der BITNET GMBH anzuzeigen.
  3. Die BITNET GMBH kann als Nacherfüllung nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern.
  4. Nimmt der Kunde die BITNET GMBH ohne Gewährleistungsanspruch unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er der BITNET GMBH alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Liefergegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme der BITNET GMBH leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.
  5. Mängelansprüche und Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Dies gilt nicht, wenn die BITNET GMBH Arglist vorwerfbar ist.

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§ 8 HERSTELLERGARANTIEN

  1. Ist die BITNET GMBH nicht Hersteller eines Liefergegenstandes und bietet der Hersteller dem Kunden der BITNET GMBH eine eigene Herstellergarantie, wird die BITNET GMBH den Kunden darüber informieren und ihm auf dessen Wunsch die Garantieunterlagen aushändigen.
  2. Für die Erfüllung der vom Hersteller eingeräumten Garantie steht die BITNET GMBH nicht ein, da die BITNET GMBH hierfür nicht Garantiegeber ist. Lediglich die Garantieabwicklung einer Ware kann über die BITNET GMBH erfolgen, sofern die Ware bei der BITNET GMBH erworben worden ist.

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§ 9 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Die BITNET GMBH behält sich das Eigentum am Lieferungsgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Wenn der Wert aller Sicherungsrechte, die der BITNET GMBH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, ist der Kunde berechtigt, insoweit Freigabe zu verlangen.
  3. Dem Kunden ist während des Bestehen des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält, bis der Käufer seine Zahlungspflicht erfüllt hat.
  4. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die BITNET GMBH ab. Die BITNET GMBH nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

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§ 10 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde sichert zu, dass die der BITNET GMBH mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die BITNET GMBH jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage der BITNET GMBH binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen.
  3. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten der BITNET GMBH oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen.
  4. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt. Dies gilt auch für Programme, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von der BITNET GMBH erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen kann.
  5. Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird die BITNET GMBH im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, dessen Höhe sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergibt, zur Verfügung stellen.
  6. Der Kunde wird der BITNET GMBH unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung der Leistungen durch die BITNET GMBH erforderlich sind. Der Kunde hat der BITNET GMBH die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, insbesondere über Geräte, Programme und Programmteile, die mit dem Leistungsgegenstand zusammenwirken sollen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.

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§ 11 DATENSCHUTZ

  1. Die BITNET GMBH weist gemäß § 33 BDSG darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden.
  2. Die BITNET GMBH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.

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§ 12 REPARATUR

  1. Der Reparaturauftrag bezieht sich auf die Beseitigung der angegebenen Beanstandungen an dem jeweiligen Gerät.
  2. Werden bei eindeutiger Fehlerangabe während der Reparatur weitere Mängel festgestellt, so dürfen diese nur mit dem einzuholenden Einverständnis des Kunden beseitigt werden, wenn dies zur Erhaltung der Wiederherstellung der Betriebssicherheit notwendig und der Aufwand dafür im Verhältnis zu den Kosten des erteilten Reparaturauftrags geringfügig ist.
  3. Der Kunde ist gehalten, auf Fehler, die nicht sofort oder nicht dauernd auftreten (Aussetz- oder Zeitfehler) bei Auftragsvergabe besonders hinzuweisen.
  4. Der entstandene Aufwand wird dem Kunden auch dann in Rechnung gestellt, wenn ein Reparaturauftrag nicht ausgeführt werden kann, weil der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt, benötigte Ersatzteile nicht zu beschaffen sind, der Kunde die Durchführung des Auftrags unmöglich macht oder der Auftrag vor Abschluss zurückgezogen wird.

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§ 13 SOFTWAREENTWICKLUNG

  1. Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen ist das beiderseits als Vertragsbestandteil vereinbarte Pflichtenheft oder die im Angebot enthaltene Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen hieran bedürfen stets der schriftlichen Vereinbarung, in der auch die finanziellen Auswirkungen der Änderungen bzw. Ergänzungen zu regeln sind.
  2. Die Abnahme der erstellten, angepassten bzw. umgestellten Software oder in sich abgeschlossener Teile davon setzt eine erfolgreiche Funktionsprüfung voraus. Die BITNET GMBH führt die Funktionsfähigkeit herbei und teilt sie dem Kunden schriftlich mit. Der Kunde hat die Funktionsprüfung von entsprechend qualifizierten Arbeitnehmern durchführen zu lassen. Die Funktionsprüfung beginnt am ersten Arbeitstag nach Zugang der Mitteilung über die Funktionsfähigkeit der Arbeitsergebnisse und ist in angemessener Zeit zu beenden.
  3. Sind für einzelne Software-Teile unterschiedliche Zeitpunkte für das Herbeiführen der Funktionsfähigkeit vereinbart, so beschränkt sich die Funktionsprüfung jeweils auf die Teilleistung. Bei Abnahme der letzten Teilleistung wird durch eine Funktionsprüfung, in die alle Teilleistungen einbezogen werden, das vertragsgemäße Zusammenwirken sämtlicher Software-Teile festgestellt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, die BITNET GMBH während der Funktionsprüfung auftretende Abweichungen von den vertraglichen Anforderungen an die Programme unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  5. Der Kunde trifft im Rahmen des Zumutbaren die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung, Eingrenzung und Dokumentation von Software-Fehlern. Hierzu gehören insbesondere ein Fehlerbericht, ein Systemprotokoll und die Angabe der Eingabe- und Ausgabedaten.

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§ 14 BESONDERE BESTIMMUNGEN BEI IT-WARTUNGS/SERVICE-LEISTUNGEN

Hardware-Service

  1. Die technischen Serviceleistungen dienen der Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte, schließen jedoch keine Garantie einer stets störungsfreien Arbeitsweise der Geräte ein.
  2. Bezeichnung und Anzahl der in den Vertrag einbezogenen Geräte, deren Aufstellungsort und die Vergütung ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung.
  3. Voraussetzung für die Einbeziehung von Geräten in den Vertrag ist es, dass diese bei Vertragsbeginn neu sind bzw. sich im funktionsfähigen und gepflegtem Betriebszustand befinden.
  4. Werden defekte Geräte oder Teile im Rahmen der Störungsbeseitigung auf Dauer durch andere ersetzt, so geht das Eigentum an den ersetzten Geräten bzw. Teilen auf die BITNET GMBH, das Eigentum an den Austauschgeräten bzw. Teilen auf den Kunden über, es sei denn, der Kunde ist mit der Zahlung der Vergütung in Verzug. Der Kunde stellt sicher, dass Rechte Dritter diesem Austausch und Eigentumsübergang nicht entgegenstehen. Der Austausch kann gegen gebrauchte, auf ihre Funktionsfähigkeit geprüfte Geräte bzw. Teile erfolgen.
  5. Die Leistungen der BITNET GMBH werden nach Arbeitsmethoden durchgeführt, wie sie von der BITNET GMBH für technisch notwendig erachtet werden. Der Kunde erklärt sich mit denen der BITNET GMBH für erforderlich erachteten Maßnahmen einverstanden, andernfalls trägt der Kunde die Mehrkosten der BITNET GMBH.
  6. Die BITNET GMBH ist zur Beseitigung einer Störung nicht verpflichtet, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an den Geräten ohne Zustimmung der BITNET GMBH vornimmt oder Eingriffe in die Geräte von nicht durch die BITNET GMBH autorisiertes Personal vorgenommen werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Störung auf derartigen Umständen nicht beruht.

Software-Service

  1. Der Software-Service dient der Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Software, schließt jedoch keine Garantie einer stets störungs- und unterbrechungsfreien Arbeitsweise der Software ein. Auch kann die BITNET GMBH bei Störungen in der Software Dritter keine Fehlerbeseitigungsfristen erklären, da die BITNET GMBH auf die Störungsbeseitigung durch den Hersteller keinen Einfluss hat.
  2. Die BITNET GMBH ist zur Beseitigung eines Programmfehlers nicht verpflichtet, wenn der Kunde:
    1. Änderungen oder Erweiterungen an der Software sowie Änderungen des Installationsortes der Software ohne Zustimmung der BITNET GMBH vornimmt oder Eingriffe in die Software von nicht durch die BITNET GMBH autorisiertes Personal vorgenommen werden.
    2. die Software nicht zu denen der BITNET GMBH bzw. dem Hersteller vorgegebenen Einsatzbedingungen nutzt.
  3. Die Nutzung der vertraglichen IT-Service-Leistungen durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Leistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der BITNET GMBH.
  4. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy).
  5. In Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

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§ 15 ÜBERLASSUNG VON SOFTWARE

  1. Die BITNET GMBH räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die Software innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in unveränderter Form durch ganzes oder teilweises Laden, Anzeigen, Ablaufen oder Speichern selbst zu nutzen. Das Nutzungsrecht gilt nur für ein einziges im Bestellschein bzw. in der Auftragsbestätigung bestimmtes Gerät und für die dort bestimmte Anzahl von Benutzern. Beabsichtigt der Kunde, die Software auf einem aufgerüsteten Gerät oder auf mehreren Geräten zu nutzen, bedarf dieses der vorherigen Zustimmung der BITNET GMBH und einer Ergänzung des Vertrages.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf anderen ihnen gehörenden Geräten des gleichen Gerätetyps einzusetzen. In diesem Fall hat der Kunde die Software von der Festplatte des bisher verwendeten Gerätes zu löschen. Die Software mit der selben Software-Seriennummer darf nur auf einer Zentraleinheit gespeichert werden. Ein zeitgleiches Benutzen auf mehr als nur einer einzigen Zentraleinheit ist unzulässig.
  3. Der Kunde darf die Software in einem Netzwerk nutzen, wenn dies im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffsschutzmechanismen zu unterbinden, es sei denn, der Kunde hat für jeden an das Netzwerk angeschlossenen Benutzer die Vergütung für die Software bzw. die von der Anzahl der benutzerabhängigen Netzwerklizenz entrichtet.
  4. Die Benutzerdokumentation kann nach Wahl der BITNET GMBH gedruckt oder elektronisch gespeichert geliefert werden.
  5. Eine weitergehende Nutzung der Software und Benutzerdokumentation, insbesondere eine Modifizierung oder Vervielfältigung ist nicht gestattet, es sei denn zum eigenen Gebrauch des Kunden zu Archivierungs- und Sicherungszwecken. Eine gedruckte Benutzerdokumentation darf in keinem Fall vervielfältigt werden. Wenn die Software auf gelieferten Geräten der BITNET GMBH vorinstalliert ist, ist die BITNET GMBH bereit, auf Wunsch des Kunden diesem eine Softwarekopie zum Zwecke der Datensicherung auf einem externen Datenträger auf Kosten des Kunden zu liefern. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und Urheberrechtsvermerke unverändert zu lassen und über den Verbleib des externen Datenträgers Aufzeichnungen zu führen, die die BITNET GMBH einsehen kann.
  6. Der Kunde hat für die Sicherung der Programme und Daten der installierten Software eigenverantwortlich Sorge zu tragen.
  7. Die Rückübersetzung der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) ist nur im Rahmen des § 69 e Urheberrechtsgesetz zulässig. Die in dieser gesetzlichen Bestimmung angesprochenen Handlungen dürfen nur dann Dritten übertragen werden, wenn die BITNET GMBH nach Ablauf einer angemessenen Überlegungsfrist nicht bereit ist, die gewünschte Herstellung der Interoperabilität gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
  8. Schutzrechts- oder sonstige Rechtsinhabervermerke auf den Datenträgern und der Benutzerdokumentation dürfen nicht entfernt werden.
  9. Das Eigentum an der gelieferten Benutzerdokumentation nebst Begleitmaterialien verbleibt bei der BITNET GMBH.
  10. Dem Kunden wird durch diesen Vertrag nicht das Recht eingeräumt, den Namen bzw. Marken der BITNET GMBH zu gebrauchen.
  11. Werden dem Kunden in den die Software betreffenden Lizenzbedingungen des Herstellers weitergehende Nutzungsrechte eingeräumt oder Nutzungsrechtsbeschränkungen auferlegt als in diesen Bedingungen der BITNET GMBH, so gelten die Nutzungsrechtsregelungen des Herstellers vorrangig.
  12. Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieses § 15, so kann die BITNET GMBH das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht nach erfolgloser angemessener Nachfristsetzung mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, ohne dass die Lizenzgebühr rückerstattet wird.

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§ 16 SCHULUNGSLEISTUNGEN

  1. Die Vereinbarung über die Durchführung der Schulungsleistungen erfolgt unter der Bedingung, dass die von der BITNET GMBH benannte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird.
  2. Der Inhalt der Schulungsleistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Schulungsprogramm. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein bestimmtes Schulungspersonal. Schulungsort und -zeitraum können aus wichtigem Grund vom Lieferanten geändert werden, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
  3. Der Kunde kann bis spätestens fünf Werktage vor Schulungsbeginn durch schriftliche Erklärung vom Vertrag über die Schulungsleistungen zurücktreten. Nimmt der Kunde an der Schulung nicht teil und hat er den Rücktritt nicht rechtzeitig erklärt, so hat er die vereinbarte Vergütung in vollem Umfang zu entrichten. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden von der BITNET GMBH überhaupt nicht entstanden oder dieser wesentlich niedriger als die vorbenannten Pauschalen ist.
  4. Die BITNET GMBH kann seine Leistungen durch Dritte erbringen lassen.

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§ 17 EXPORT

  1. Die Ausfuhr von Soft- und Hardware mit Verschlüsselungseigenschaften aus einem Staat bzw. die Einfuhr in einen Staat kann ebenso wie die Nutzung dieser Technologie in einem Staat anmelde- und genehmigungspflichtig bzw. verboten sein. Es ist die Verpflichtung des Kunden, solche Auflagen zu erfüllen. Die Einfuhr dieser Technologie in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt keiner Kontrolle.
  2. Die Ausfuhr durch die BITNET GMBH erfolgt unter der Bedingung der Genehmigung der zuständigen Behörde am Tag der Ausfuhr. Wird eine Ausfuhrgenehmigung versagt, ist die BITNET GMBH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Ausfuhr auf Grund der Dauer des Genehmigungsverfahrens kann nicht geltend gemacht werden.
  3. Die Nutzung der Dienstleistungen der BITNET GMBH insbesondere die Verwendung von hierfür notwendiger Soft- und Hardware mit Verschlüsselungseigenschaften kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unter Strafe verboten sein. Es ist die Verpflichtung des Kunden, sich hierüber Kenntnis zu verschaffen und mögliche Verbote zu beachten. Dies kann auch für kurzfristige Aufenthalte in einem solchen Staat der Fall sein.

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§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Erfüllungsort für alle unsere Leistungen ist Holzminden. Der Erfüllungsort ist der Gerichtsstand, wobei die BITNET GMBH die Wahl eines gesetzlichen Gerichtsstandes unbenommen bleibt.
  2. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr verpflichten sich die Parteien, anstelle jeder unwirksamen Bestimmung, eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, zu vereinbaren. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
  3. Die Vertragsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
  4. Die Vertragssprache ist deutsch.

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